N26 mit Pfändungsschutz (P-Konto) — Pfändungsschutz: gesetzl. Grundfreibetrag
N26 mit Pfändungsschutz (P-Konto) — Pfändungsschutz: gesetzl. Grundfreibetrag

P-Konto – Pfändungsschutzkonto im Vergleich

Ein P-Konto ist kein eigenes Produkt einer bestimmten Bank, sondern eine gesetzlich geregelte Kontoform (§ 850k ZPO): Jedes Girokonto kann auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden. Wir zeigen, welche Anbieter aus unserem Vergleich diese Umwandlung unterstützen.

Gesetzlicher Pfändungsschutz
Umwandlung ohne Kontowechsel
Automatischer Grundfreibetrag

Unsere Empfehlungen

1 Angebote

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Unsere EmpfehlungFin-Score:
1
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P-Konto
N26

N26 mit Pfändungsschutz (P-Konto)

0,00 €
Kontoführung
0 %
Fremdwährungsgebühr
gesetzl. Grundfreibetrag
Pfändungsschutz
Mastercard
Netzwerk
  • Umwandlung eines bestehenden N26 Kontos in ein P-Konto
  • Automatischer gesetzlicher Basis-Pfändungsschutz
  • Vollständig online, kein Bankwechsel notwendig
Bald verfügbar
Placeholder – weitere P-Konto-Partner ergänzen, sobald bestätigt

Link wird in Kürze verfügbar

Was ein P-Konto rechtlich bedeutet

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist gesetzlich in § 850k der Zivilprozessordnung geregelt: Es schützt einen monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern, ohne dass dafür ein gerichtlicher Beschluss notwendig ist. Jede Bank in Deutschland ist verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.

Da es sich um eine gesetzliche Kontoform und keine Markenbezeichnung handelt, unterscheiden sich Anbieter vor allem darin, wie unkompliziert die Umwandlung online möglich ist und ob dabei zusätzliche Kosten anfallen.

Vorteile auf einen Blick
  • Automatischer gesetzlicher Grundfreibetrag
  • Keine gerichtliche Anordnung notwendig
  • Umwandlung eines bestehenden Kontos möglich
  • Nur ein P-Konto pro Person zulässig
FAQ

Häufige Fragen

Nein, es handelt sich um eine gesetzlich geregelte Kontoform, die aus jedem bestehenden Girokonto auf Antrag entstehen kann.

Die Höhe wird gesetzlich festgelegt und regelmäßig angepasst. Aktuelle Beträge erfahren Sie bei Ihrer Bank oder einer Schuldnerberatung.

Nein, gesetzlich ist pro Person nur ein P-Konto zulässig.

Banken dürfen für die Führung eines P-Kontos keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares reguläres Girokonto.