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Kontoeröffnung und Identifizierung: Video-Ident, eID und Postident im Vergleich

Zwischen „Konto eröffnet" und „Konto nutzbar" steht ein gesetzlicher Zwischenschritt: die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz. Sie dauert wenige Minuten, scheitert aber häufiger, als die Anbieter zugeben – meist an Licht, Kameraqualität oder einem Ausweis, dessen Sicherheitsmerkmale sich nicht zeigen lassen. Dieser Beitrag vergleicht die drei Verfahren und nennt die Fehlerquellen.

Kartencheck RedaktionVeröffentlicht am Geprüft am

Warum das überhaupt sein muss

Banken gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung müssen sie die Identität des Vertragspartners feststellen und überprüfen – anhand eines amtlichen Ausweisdokuments mit Lichtbild.

Das ist keine Formalie, die sich nachreichen ließe. Solange die Identifizierung nicht abgeschlossen ist, darf die Bank keine Transaktionen ausführen. Deshalb sind neu eröffnete Konten bis zur Legitimation gesperrt, auch wenn bereits Geld eingegangen ist.

Zusätzlich fragen Banken bei der Eröffnung nach der Steueridentifikationsnummer, nach der steuerlichen Ansässigkeit und danach, ob Sie wirtschaftlich Berechtigter sind – das folgt aus dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz und ebenfalls aus dem GwG.

Die drei Verfahren

Alle drei erfüllen dieselbe gesetzliche Anforderung. Sie unterscheiden sich in Geschwindigkeit, Voraussetzungen und Zuverlässigkeit.

Identifizierungsverfahren im Vergleich
VerfahrenDauerVoraussetzungenHäufigster Abbruchgrund
Video-Ident5–15 Min. plus WartezeitSmartphone oder Webcam, gutes Licht, gültiger AusweisBildqualität, Hologramme nicht erkennbar
eID (Online-Ausweisfunktion)3–5 Min.Personalausweis mit aktivierter eID, PIN, NFC-GerätPIN unbekannt oder eID nicht freigeschaltet
Postident in der Filiale10 Min. plus 2–5 Werktage PostwegCoupon, Ausweis, Filiale in erreichbarer NäheÖffnungszeiten, Postlaufzeit

Video-Ident: woran es scheitert

Der Agent muss den Ausweis prüfen können – und zwar seine Sicherheitsmerkmale. Dafür müssen Sie das Dokument kippen, sodass Hologramme sichtbar werden, und die Kamera muss das in ausreichender Auflösung übertragen.

Die häufigsten Abbruchgründe sind banal und vermeidbar: Gegenlicht vom Fenster, ein zerkratzter oder entspiegelter Ausweis in einer Schutzhülle, eine instabile Mobilfunkverbindung, ein Ausweis, der in den nächsten Wochen abläuft, oder eine andere Person im Bild.

Praktische Vorbereitung: gleichmäßiges Licht von vorn, Ausweis ohne Hülle, WLAN statt Mobilfunk, ruhiger Raum, Handy auf eine feste Unterlage. Halten Sie außerdem Ihr Telefon bereit – am Ende des Gesprächs kommt eine TAN per SMS, ohne die das Verfahren nicht abschließt.

eID: das unterschätzte Verfahren

Seit 2017 ist die Online-Ausweisfunktion in jedem deutschen Personalausweis standardmäßig aktiviert. Sie benötigen die sechsstellige PIN – nicht die Transport-PIN aus dem Brief bei der Ausstellung – und ein NFC-fähiges Smartphone mit der passenden App.

Der Ablauf dauert wenige Minuten, kennt keine Warteschlange und funktioniert rund um die Uhr. Weil kryptografisch geprüft wird statt visuell, gibt es keine Abbrüche wegen Bildqualität. Für Menschen, bei denen Video-Ident wiederholt scheitert, ist es der zuverlässigste Weg.

Die typische Hürde ist die PIN: Wer sie nie gesetzt oder vergessen hat, kann sie bei jeder Personalausweisbehörde kostenlos zurücksetzen lassen, teils auch per Post beantragen. Das dauert ein paar Tage, lohnt sich aber, weil die eID auch für Steuererklärung, Rentenkonto und viele Verwaltungsdienste gilt.

Welche Dokumente akzeptiert werden

Das GwG verlangt ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, das den Anforderungen für Pass- oder Ausweisersatz genügt. In der Praxis heißt das:

  • Deutscher Personalausweis – für alle drei Verfahren geeignet, für eID zwingend erforderlich
  • Reisepass – geeignet, bei Video-Ident häufig zusätzlich mit Meldebescheinigung, weil die Anschrift fehlt
  • Personalausweise anderer EU-Staaten – meist akzeptiert, abhängig vom Anbieter
  • Elektronischer Aufenthaltstitel – bei vielen Anbietern akzeptiert, nicht bei allen
  • Führerschein – nicht geeignet, kein Ausweisdokument im Sinne des GwG
  • Abgelaufene Dokumente – werden abgelehnt, auch wenn sie erst kürzlich abgelaufen sind

Was nach der Identifizierung passiert

Nach erfolgreicher Legitimation wird das Konto in der Regel innerhalb weniger Stunden freigeschaltet, in manchen Fällen erst am nächsten Geschäftstag. Karten und Zugangsdaten kommen getrennt per Post; bei vielen Anbietern ist eine digitale Karte in der App sofort nutzbar.

Die Bank ist verpflichtet, die Daten aktuell zu halten. Nach einigen Jahren kann sie deshalb eine erneute Identifizierung oder die Vorlage eines aktuellen Ausweises verlangen – sogenannte Aktualisierungspflichten. Wer darauf nicht reagiert, riskiert eine Einschränkung des Kontos.

Ein häufiges Missverständnis: Die Ablehnung nach der Identifizierung ist keine Frage der Legitimation, sondern der Bonität oder der internen Annahmerichtlinien. Auf ein Basiskonto nach § 31 ZKG besteht davon unabhängig ein Anspruch.

FAQ

Häufige Fragen

Weil die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz noch nicht abgeschlossen ist. Vorher darf die Bank keine Transaktionen ausführen, auch wenn bereits Geld eingegangen ist.

Die eID-Funktion des Personalausweises: Sie prüft kryptografisch statt visuell, kennt keine Warteschlange und funktioniert rund um die Uhr. Voraussetzung sind aktivierte Online-Funktion, PIN und ein NFC-fähiges Gerät.

Meist ja, häufig aber nur zusammen mit einem Adressnachweis wie einer Meldebescheinigung, weil der Reisepass keine Anschrift enthält.

Licht von vorn statt von hinten, Ausweis ohne Schutzhülle, WLAN statt Mobilfunk und ein ruhiger Raum lösen die meisten Fälle. Hilft das nicht, wechseln Sie auf eID oder Postident.

Kostenlos bei jeder Personalausweisbehörde; teils lässt sich ein neuer PIN-Brief auch beantragen. Die Transport-PIN aus dem ursprünglichen Brief funktioniert nur für die erstmalige Aktivierung.

Ja. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, Kundendaten aktuell zu halten. Wer auf eine Aktualisierungsaufforderung nicht reagiert, riskiert Einschränkungen des Kontos.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Inhaltlich zuletzt geprüft am . Angaben zu Konditionen können sich jederzeit ändern; maßgeblich sind die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Anbieter. Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Kartencheck Redaktion
Fachredaktion für Konten, Karten und Geldanlage

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