Girokonto wechseln: die gesetzliche Kontowechselhilfe richtig nutzen
Der Kontowechsel gilt als aufwendig – und war es vor 2016 auch. Seitdem verpflichtet das Zahlungskontengesetz beide Banken zur Mitwirkung, mit festen Fristen und ohne Entgelt. Wer den Ablauf kennt, hat den eigentlichen Wechsel in einer halben Stunde erledigt; die restliche Arbeit liegt an einer Stelle, die das Gesetz nicht abdeckt.
Was das Gesetz Ihrer Bank vorschreibt
Seit dem Zahlungskontengesetz von 2016 hat jede Verbraucherin und jeder Verbraucher Anspruch auf eine geordnete Kontoumstellung. Die neue Bank koordiniert, die alte muss liefern – und beide dürfen dafür kein Entgelt verlangen.
Der gesetzliche Umfang ist präzise definiert: Übermittelt werden müssen die vorhandenen Daueraufträge, die in den letzten 13 Monaten wiederkehrend eingegangenen Überweisungen, die erteilten Lastschriftmandate und die wiederkehrenden Lastschriften. Auf Wunsch informiert die neue Bank auch Arbeitgeber und Zahlungsempfänger über die neue IBAN.
Wird ein Restguthaben übertragen und das alte Konto geschlossen, ist auch das Teil des Verfahrens. Was das Gesetz nicht regelt, ist die Frage, wann Sie schließen sollten – und die Antwort lautet: später, als die meisten denken.
Die Fristen
Die Fristen sind der Grund, warum der Wechsel heute planbar ist. Sie laufen in Geschäftstagen, nicht in Kalendertagen.
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Alte Bank übermittelt die Datenliste | 5 Geschäftstage nach Aufforderung |
| Neue Bank richtet Daueraufträge ein | 5 Geschäftstage nach Erhalt der Daten |
| Alte Bank stellt Daueraufträge ein | zum gewünschten Termin |
| Information der Zahlungspartner | 5 Geschäftstage nach Erhalt der Daten |
| Schließung des alten Kontos | zum vereinbarten Termin, wenn kein Saldo offen ist |
Der Ablauf in der Praxis
Sieben Schritte, von denen die Bank fünf übernimmt:
- 1Neues Konto eröffnen und legitimieren
Online mit Video-Ident oder eID, meist in unter 20 Minuten. Ohne abgeschlossene Legitimation nach dem Geldwäschegesetz bleibt das Konto gesperrt und der Wechsel kann nicht starten.
- 2Kontowechselservice beauftragen
Im Antragsprozess oder danach im Banking. Sie erteilen dabei die Ermächtigung, die Daten bei der alten Bank abzufragen – ohne diese Ermächtigung darf die alte Bank nichts herausgeben.
- 3Datenliste prüfen, nicht blind bestätigen
Die Liste enthält nur wiederkehrende Vorgänge der letzten 13 Monate. Jährliche Zahlungen – Kfz-Versicherung, Mitgliedsbeiträge, Grundsteuer – können fehlen, wenn sie im Zeitfenster nicht vorkamen.
- 4Gehaltseingang selbst melden
Die Bank kann den Arbeitgeber informieren, die Verantwortung bleibt aber bei Ihnen. Melden Sie die neue IBAN direkt in der Personalabteilung und prüfen Sie die erste Abrechnung.
- 5Hinterlegte Kartendaten aktualisieren
Der Teil, den das Gesetz nicht abdeckt. Gehen Sie die letzten zwölf Kontoauszüge durch und notieren Sie jeden Empfänger – Streaming, Mobilfunk, App-Stores, Onlineshops, Wallets.
- 6Zwei bis drei Monate parallel laufen lassen
Das alte Konto mit kleinem Guthaben offen halten. Jede vergessene Abbuchung läuft dann ins alte Konto statt ins Leere und fällt auf dem Auszug auf.
- 7Altes Konto kündigen
Formlos und jederzeit möglich; ein Entgelt darf dafür nicht verlangt werden. Vorher Saldo ausgleichen und das Restguthaben überweisen lassen.
Die Stelle, an der Wechsel scheitern
Nicht die Daueraufträge sind das Problem, sondern die Kartendaten. Jede hinterlegte Karte bei einem Onlineshop, jedes Abo, jede Wallet-Verknüpfung hängt an der alten Karte – und keine davon steht in der gesetzlichen Datenliste, weil es sich nicht um Lastschriften handelt.
Die zuverlässigste Methode ist die Rückwärtssuche: Zwölf Monate Kontoauszüge und zwölf Monate Kartenabrechnungen durchgehen und jeden wiederkehrenden Empfänger notieren. Das dauert eine halbe Stunde und ersetzt jede App.
Ein zweiter Klassiker sind jährliche Lastschriften. Wer im Februar wechselt und dessen Kfz-Versicherung im Januar abgebucht wurde, findet sie in der 13-Monats-Liste – wer im Januar wechselt, unter Umständen nicht.
Was mit Schufa und Bonität passiert
Bei der Eröffnung fragt die neue Bank in aller Regel bei der Schufa an. Das ist eine Kontoanfrage, keine Kreditanfrage – sie fließt nicht negativ in den Score ein. Wird zugleich ein Dispositionskredit beantragt, kommt allerdings eine echte Kreditprüfung hinzu.
Das neue Konto wird als Vertragsdatum gemeldet, das alte nach der Schließung mit dem Beendigungsdatum. Häufige Wechsel innerhalb kurzer Zeit können in manchen Scoring-Verfahren auffallen; ein einzelner Wechsel ist bedeutungslos.
Wer wegen negativer Einträge abgelehnt wird, hat weiterhin Anspruch auf ein Basiskonto nach § 31 ZKG – auf Guthabenbasis, aber mit voller Zahlungsverkehrsfunktion.