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Girokonto8 Min. Lesezeit

Kostenloses Girokonto: die Gebühren, die trotzdem anfallen

Ein Konto, das 0 Euro Kontoführung kostet, kann im Jahr trotzdem 80 Euro kosten. Die Entgelte stehen nicht in der Werbung, sondern im Preis- und Leistungsverzeichnis – einem Dokument, das jede Bank veröffentlichen muss und fast niemand liest. Dieser Beitrag geht die Positionen durch, die in der Praxis ins Gewicht fallen, und benennt die, die Gerichte kassiert haben.

Kartencheck RedaktionVeröffentlicht am Geprüft am

Wo die Wahrheit steht

Jede Bank muss ein Preis- und Leistungsverzeichnis führen und zugänglich machen. Es ist kein Werbematerial, sondern Vertragsbestandteil: Was dort nicht steht, darf nicht berechnet werden.

Ergänzt wird es durch das Entgeltinformationsblatt, das das Zahlungskontengesetz für die wichtigsten Dienste in standardisierter Form vorschreibt. Es umfasst nur eine Seite und eignet sich gut für den ersten Vergleich – die vollständige Liste steht aber im Preisverzeichnis.

Ein Hinweis zum Suchen: Die relevanten Positionen stehen selten unter „Kontoführung". Suchen Sie gezielt nach „Karten", „Bargeldversorgung", „Zahlungsverkehr", „Sonstige Leistungen" und „Rücklastschrift".

Die Positionen, die wirklich ins Gewicht fallen

Die folgenden Größenordnungen entsprechen dem, was im Markt im September 2026 üblich ist. Sie variieren erheblich – gerade deshalb lohnt der Blick.

Typische Einzelentgelte bei Girokonten
LeistungÜbliche SpanneWie oft im Jahr?
Ersatzkarte nach Verlust6–20 €selten, aber planbar teuer
Zusätzliche Debit- oder Kreditkarte0–36 € pro Jahrlaufend
Bargeld am Fremdautomaten (Inland)0–5,50 € je Abhebungoft
Bargeld in Fremdwährung1,75–2,5 % plus Fixbetragauf Reisen
Beleghafte Überweisung am Schalter1,50–7,50 €gelegentlich
Rücklastschrift mangels Deckungnur Fremdkosten, oft 3–6 €im Ernstfall
Papierauszug per Post0,60–2 € je Auszugmonatlich
Echtzeitüberweisungseit 2025 nicht teurer als SEPA-Standardoft

Bedingungen bei kostenlosen Konten

Die häufigste Bedingung ist ein monatlicher Mindestgeldeingang, typischerweise zwischen 700 und 1.500 Euro. Entscheidend ist die Definition: Manche Banken zählen jeden Zahlungseingang, andere ausschließlich Gehalt, Rente oder Lohn – eine Überweisung vom eigenen Zweitkonto erfüllt die Bedingung dann nicht.

Weitere verbreitete Bedingungen sind Altersgrenzen (kostenlos bis 27), rein digitale Kontoführung (jeder Papierauftrag kostet), eine Mindestzahl von Kartenzahlungen pro Monat oder die Bündelung mit einem Depot oder einer Kreditkarte desselben Hauses.

Wird die Bedingung in einem Monat verfehlt, greift in aller Regel der Standardpreis für den Folgemonat. Das ist zulässig, wenn es im Preisverzeichnis so vorgesehen ist – ärgerlich wird es nur, wenn man es nicht bemerkt. Ein Blick auf den Kontoauszug jedes Quartal genügt.

Entgelte, die Gerichte kassiert haben

Nicht alles, was im Preisverzeichnis steht, ist wirksam. Mehrere Positionen sind höchstrichterlich beanstandet worden, weil die Bank damit gesetzliche Pflichten bepreist hätte:

  • Rücklastschriftentgelte, die über die tatsächlich angefallenen Fremdkosten hinausgehen – die Bearbeitung selbst ist eine eigene Pflicht der Bank.
  • Entgelte für die Bearbeitung von Kontopfändungen: Der BGH hat sie für unwirksam erklärt, weil die Bank damit eine gesetzliche Pflicht erfüllt.
  • Höhere Entgelte für ein P-Konto als für das zugrunde liegende Girokonto.
  • Entgelte für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung einer Lastschrift.
  • Pauschale Entgelte für die Ausstellung einer Ersatz-PIN bei einer von der Bank veranlassten Kartenerneuerung.

Der Dispozins als größter Einzelposten

Wer den Dispositionskredit regelmäßig nutzt, zahlt dort mehr als für alle Entgelte zusammen. Bei 9 bis 14 Prozent effektivem Jahreszins kostet eine dauerhafte Inanspruchnahme von 1.500 Euro zwischen 135 und 210 Euro im Jahr – ein Vielfaches jeder Kontoführungsgebühr.

Der Zinssatz muss im Preisverzeichnis und auf jedem Kontoauszug ausgewiesen sein. Bei einer geduldeten Überziehung über den eingeräumten Rahmen hinaus kommt ein nochmals höherer Satz zum Tragen.

Für den Vergleich heißt das: Wenn Sie den Dispo nutzen, ist der Dispozins das wichtigste Auswahlkriterium – und ein Konto mit 5 Euro Monatsgebühr und günstigem Dispo kann deutlich billiger sein als ein kostenloses mit teurem.

Die Jahresrechnung, die den Vergleich entscheidet

Vergleichen Sie nicht Preisschilder, sondern Ihre eigene Nutzung. Nehmen Sie die letzten zwölf Kontoauszüge und zählen Sie: Wie oft Bargeld, an welchen Automaten? Wie viele Karten? Wie viele Papieraufträge? Wie viele Tage im Dispo?

Multiplizieren Sie diese Zahlen mit den Entgelten aus dem Preisverzeichnis des Wunschkontos. Das Ergebnis ist die einzige Zahl, die zählt – und sie weicht von der beworbenen Kontoführungsgebühr regelmäßig um 50 bis 100 Euro im Jahr ab.

FAQ

Häufige Fragen

Im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank, das öffentlich zugänglich sein muss. Eine Kurzfassung der wichtigsten Entgelte steht im Entgeltinformationsblatt nach dem Zahlungskontengesetz.

Nicht durch Schweigen. Nach dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich; ohne sie erhobene Erhöhungen können zurückgefordert werden.

Zulässig sind nur die tatsächlich angefallenen Fremdkosten, in der Praxis meist 3 bis 6 Euro. Ein Bearbeitungsentgelt darüber hinaus ist unwirksam, weil die Bank damit eine eigene Pflicht bepreisen würde.

Nein. Die Umwandlung ist ein gesetzlicher Anspruch, und ein höheres Entgelt für das P-Konto als für das Ausgangskonto ist unwirksam.

In der Regel greift der Standardpreis für den Folgemonat, sofern das Preisverzeichnis das vorsieht. Prüfen Sie zusätzlich, welche Eingänge überhaupt als Geldeingang zählen – oft nur Gehalt, Lohn oder Rente.

Seit Anwendung der EU-Verordnung über Sofortüberweisungen darf sie nicht mehr kosten als eine gewöhnliche SEPA-Überweisung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Inhaltlich zuletzt geprüft am . Angaben zu Konditionen können sich jederzeit ändern; maßgeblich sind die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Anbieter. Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Kartencheck Redaktion
Fachredaktion für Konten, Karten und Geldanlage

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