Reiseversicherung über die Kreditkarte: was wirklich versichert ist
Ein Versicherungspaket ist das Argument, mit dem Karten mit Jahresgebühr verkauft werden. Ob es im Schadensfall trägt, entscheidet sich aber nicht an der Leistungsübersicht, sondern an drei bis vier Klauseln im Kleingedruckten – vor allem an der Frage, wie die Reise bezahlt wurde. Dieser Beitrag geht die Bedingungen durch, die in der Praxis zur Ablehnung führen.
Was typischerweise im Paket steckt
Die Zusammenstellung unterscheidet sich je Karte, aber die Bausteine wiederholen sich. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Leistungen, die im Ernstfall über die Existenz entscheiden, und solchen, die vor allem Ärger ersparen.
| Baustein | Was gedeckt ist | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Auslandskrankenversicherung | Behandlung und Rücktransport im Ausland | hoch – Rücktransporte kosten fünfstellig |
| Reiserücktritt | Stornokosten bei Krankheit oder Unfall vor Abreise | mittel bis hoch, abhängig vom Reisepreis |
| Reiseabbruch | anteilige Kosten bei vorzeitigem Abbruch | mittel |
| Gepäckversicherung | Verlust oder Beschädigung, meist gedeckelt | gering, oft mit Selbstbeteiligung |
| Mietwagen-Selbstbeteiligung | Erstattung der SB nach Schaden | mittel, nur mit vollständiger Kartenzahlung |
| Verspätungsleistungen | Pauschalen bei Flug- oder Gepäckverspätung | gering, aber unkompliziert |
Die Zahlungsklausel entscheidet über alles
Nahezu jede Inklusivversicherung knüpft die Deckung daran, dass die versicherte Leistung mit dieser Karte bezahlt wurde. Die Formulierungen unterscheiden sich, und der Unterschied ist erheblich: „vollständig", „zu mindestens 50 Prozent" oder „der Reisepreis überwiegend" führen zu völlig verschiedenen Ergebnissen.
Der klassische Fehler: Der Flug wird mit der Versicherungskarte bezahlt, das Hotel mit einer anderen. Verlangt die Police die vollständige Zahlung des Reisepreises, ist die Deckung damit weg – trotz korrekt bezahltem Flug.
Ein zweiter Fehler betrifft Punkte- und Prämienbuchungen: Eine mit Meilen bezahlte Reise ist nicht mit der Karte bezahlt. Manche Bedingungen erkennen die Zahlung der Steuern und Gebühren als ausreichend an, viele nicht.
Reisedauer, Alter, Vorerkrankungen
Die Begrenzung der Reisedauer ist eine harte Grenze, keine anteilige. Bei einer Höchstdauer von 45 Tagen ist eine 60-tägige Reise nicht 45 Tage lang versichert, sondern gar nicht – der Versicherungsfall tritt dann außerhalb des versicherten Zeitraums ein.
Altersgrenzen greifen typischerweise ab 65 oder 70 Jahren und betreffen meist die Krankenversicherungskomponente. Manche Anbieter bieten stattdessen eine reduzierte Deckung oder eine Zuzahlung an; automatisch weiterversichert ist man nicht.
Vorerkrankungen sind der häufigste Ablehnungsgrund in der Krankenkomponente. Ausgeschlossen sind in der Regel Behandlungen, die vor Reiseantritt bereits geplant oder absehbar waren, sowie chronische Leiden, bei denen in den letzten Monaten eine Änderung der Behandlung erfolgte. Die genaue Formulierung entscheidet.
Wer eigentlich mitversichert ist
Die Bedingungen definieren den versicherten Personenkreis, und der ist oft enger als gedacht. Verbreitet sind drei Modelle: nur der Karteninhaber; der Karteninhaber mit Ehe- oder Lebenspartner und minderjährigen Kindern; oder alle Mitreisenden, deren Reise mit der Karte bezahlt wurde.
Das letzte Modell ist das praktischste, aber das seltenste. Wer für Freunde mitbucht, sollte nicht davon ausgehen, dass diese mitversichert sind – auch wenn er den gesamten Reisepreis mit seiner Karte gezahlt hat.
Bei Familien lohnt ein Blick auf die Altersdefinition für Kinder: „minderjährig", „bis 18", „bis 21 in Ausbildung" und „im Haushalt lebend" sind vier verschiedene Bedingungen mit vier verschiedenen Ergebnissen.
Was Sie im Schadensfall brauchen
Inklusivversicherungen werden von externen Versicherern getragen, nicht von der Bank. Die Meldung läuft über den im Versicherungsschein genannten Assisteur, meist mit kurzen Fristen von 24 bis 48 Stunden nach Schadenseintritt.
- Versicherungsschein oder Bedingungen mit Policennummer – vor der Reise als Datei aufs Handy laden
- Nachweis der Zahlung mit der Karte: Kartenabrechnung und Buchungsbestätigung
- Originalbelege der Kosten, bei Krankheit zusätzlich Diagnose und ärztliche Bescheinigung
- Bei Gepäckschäden: Schadensmeldung der Fluggesellschaft (PIR) innerhalb der Fristen des Montrealer Übereinkommens
- Bei Reiserücktritt: ärztliches Attest mit Datum vor dem Stornozeitpunkt
Wann sich die eigene Police trotzdem lohnt
Für die Auslandskrankenversicherung fast immer. Eine eigene Jahrespolice kostet für Einzelpersonen häufig unter 20 Euro und für Familien unter 50 Euro im Jahr, kennt keine Zahlungsklausel, deckt in der Regel längere Reisen ab und verlangt keine Kartenzahlung. Damit fällt die Fehlerquelle weg, an der Inklusivdeckungen meistens scheitern.
Für Reiserücktritt lohnt die eigene Police, wenn der Reisepreis hoch ist oder wenn die Inklusivdeckung eine Selbstbeteiligung vorsieht, die den Wert der Leistung aufzehrt. Für Gepäck lohnt sie selten – die Hausratversicherung deckt Außenversicherung oft ohnehin mit ab, und die Deckungssummen der Kartenpolicen sind niedrig.
Die Karte mit Versicherungspaket ist damit vor allem eines: eine sinnvolle Ergänzung für Reisende, die ihre Reisen ohnehin vollständig mit dieser einen Karte bezahlen. Für alle anderen ist die Jahresgebühr kein Versicherungsbeitrag, sondern ein Beitrag mit Bedingung.