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Depot & ETF7 Min. Lesezeit

Depot übertragen: kostenlos, steuerneutral – und mit einer Fallgrube

Ein Depot zu wechseln bedeutet nicht, Wertpapiere zu verkaufen und neu zu kaufen. Die Papiere wandern als Bestand von einer Depotbank zur anderen – ohne Verkauf, ohne Realisierung von Gewinnen und damit ohne Steuer. Vorausgesetzt, ein technisches Detail funktioniert: die Übertragung der Anschaffungsdaten.

Kartencheck RedaktionVeröffentlicht am Geprüft am

Was beim Übertrag technisch passiert

Wertpapiere liegen nicht bei Ihrer Bank, sondern bei einem Zentralverwahrer; Ihre Depotbank führt lediglich das Konto, das Ihre Ansprüche dokumentiert. Ein Übertrag ist deshalb eine Umbuchung zwischen zwei Depotkonten, kein physischer Transport und kein Handelsgeschäft.

Weil kein Verkauf stattfindet, entsteht kein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Ihr Einstandskurs bleibt erhalten, Ihre Haltedauer läuft weiter, und aufgelaufene Gewinne bleiben unrealisiert.

Anders ist es nur bei einem Übertrag mit Gläubigerwechsel – also wenn das Depot auf eine andere Person übergeht. Das ist dann eine Schenkung oder ein Verkauf und wird entsprechend behandelt; die Bank meldet es dem Finanzamt.

Der Ablauf

Der Antrag geht immer an die aufnehmende Bank, nicht an die abgebende:

  1. 1
    Neues Depot eröffnen

    Inklusive Legitimation. Ohne freigeschaltetes Zieldepot kann kein Übertrag beauftragt werden.

  2. 2
    Übertragsauftrag bei der neuen Bank stellen

    Meist ein Formular mit Angabe der alten Depotnummer, der abgebenden Bank und der zu übertragenden Positionen. Die neue Bank fordert den Bestand dann an.

  3. 3
    Vollständig oder teilweise entscheiden

    Ein Teilübertrag ist möglich. Beachten Sie bei mehreren Tranchen desselben Wertpapiers, dass steuerlich das FIFO-Prinzip gilt: Zuerst gekaufte Anteile gelten als zuerst verkauft.

  4. 4
    Sparpläne und Daueraufträge neu einrichten

    Sie wandern nicht mit. Richten Sie den Sparplan im neuen Depot ein und stellen Sie den alten ein, bevor der Übertrag läuft.

  5. 5
    Freistellungsauftrag neu erteilen

    Auch er wandert nicht mit. Verteilen Sie den Sparer-Pauschbetrag neu und reduzieren Sie den Auftrag bei der alten Bank entsprechend.

  6. 6
    Anschaffungsdaten kontrollieren

    Nach Abschluss im neuen Depot prüfen, ob Kaufkurs und Kaufdatum jeder Position korrekt übernommen wurden. Fehler lassen sich in den ersten Wochen deutlich leichter korrigieren als nach einem Verkauf.

Die Fallgrube: fehlende Anschaffungsdaten

Deutsche Depotbanken führen für jede Position die steuerlich relevanten Daten mit: Anschaffungskurs, Anschaffungsdatum, gezahlte Vorabpauschalen und den ausgenutzten Freibetrag. Beim Übertrag zwischen deutschen Banken werden diese Daten mitgeliefert.

Kommt das Depot aus dem Ausland oder von einem Anbieter, der diese Daten nicht liefert, fehlt der Bank die Grundlage. Sie muss dann beim späteren Verkauf die Ersatzbemessungsgrundlage ansetzen: 30 Prozent des Verkaufserlöses gelten pauschal als Gewinn.

Das kann erheblich teurer sein als die tatsächliche Steuer – oder auch günstiger, wenn der reale Gewinn höher lag. In beiden Fällen ist es falsch, und beide Fälle lassen sich über die Steuererklärung korrigieren, wenn die ursprünglichen Kaufabrechnungen vorliegen.

Kosten und Dauer

Der Übertrag selbst ist entgeltfrei. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken für die Übertragung von Wertpapieren kein Entgelt verlangen dürfen, weil sie damit lediglich eine vertragliche Nebenpflicht erfüllen.

Was zulässig ist und was nicht
PositionZulässig?
Entgelt der abgebenden Bank für den Übertragnein, unwirksam nach BGH-Rechtsprechung
Tatsächliche Fremdkosten Dritter, etwa ausländischer Lagerstellenja, wenn nachgewiesen
Entgelt der aufnehmenden Bankin der Praxis nicht üblich
Entgelt für die Schließung des alten Depotsnein
Wechselprämien der neuen Bankzulässig, aber steuerpflichtig als Kapitalertrag

Was während des Übertrags nicht geht

Positionen, die sich im Übertrag befinden, sind für einige Tage nicht handelbar. Bei einem Übertrag zwischen deutschen Banken dauert der Vorgang typischerweise ein bis drei Wochen, bei ausländischen Lagerstellen länger.

Planen Sie den Übertrag deshalb nicht in eine Phase, in der Sie handeln wollen. Wer kurzfristig reagieren muss, sollte einen Teilbetrag im alten Depot belassen oder den Übertrag verschieben.

Dividenden und Ausschüttungen, die während des Übertrags anfallen, werden in der Regel noch über die abgebende Bank abgewickelt und an Sie weitergeleitet. Ein Verlust entsteht dabei nicht, die Zuordnung in den Steuerunterlagen kann aber unübersichtlich werden – deshalb beide Jahressteuerbescheinigungen aufbewahren.

Verlusttöpfe: der oft vergessene Punkt

Jede deutsche Depotbank führt für Sie Verrechnungstöpfe: einen für Aktienverluste, einen für sonstige Verluste und einen für anrechenbare Quellensteuer. Diese Töpfe wandern beim Depotübertrag nicht automatisch mit.

Wer im alten Depot nicht genutzte Verluste stehen hat, sollte vor der Schließung eine Verlustbescheinigung beantragen. Die Frist dafür ist der 15. Dezember des jeweiligen Jahres – danach überträgt die Bank den Verlust ins Folgejahr, wo er nur noch bei derselben Bank nutzbar ist.

Mit der Verlustbescheinigung lassen sich die Verluste in der Steuererklärung gegen Gewinne bei anderen Banken verrechnen. Ohne sie bleiben sie im alten Depot gefangen – und wenn dieses geschlossen wird, praktisch verloren.

FAQ

Häufige Fragen

Nein. Der Bundesgerichtshof hat Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren für unwirksam erklärt. Nur tatsächlich angefallene Fremdkosten Dritter dürfen weitergegeben werden.

Nein, solange der Eigentümer derselbe bleibt. Es findet kein Verkauf statt, also wird kein Gewinn realisiert.

Fehlen die Anschaffungsdaten, setzt die Bank beim späteren Verkauf pauschal 30 Prozent des Erlöses als Gewinn an. Über die Steuererklärung lässt sich das mit den originalen Kaufabrechnungen korrigieren.

Zwischen deutschen Banken meist ein bis drei Wochen. Während des Übertrags sind die betroffenen Positionen nicht handelbar.

Nein, beides muss im neuen Depot neu eingerichtet werden. Denken Sie daran, den Freistellungsauftrag bei der alten Bank entsprechend zu reduzieren.

Sie wandern nicht mit. Beantragen Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung, um die Verluste in der Steuererklärung gegen Gewinne bei anderen Banken verrechnen zu können.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Inhaltlich zuletzt geprüft am . Angaben zu Konditionen können sich jederzeit ändern; maßgeblich sind die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Anbieter. Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Kartencheck Redaktion
Fachredaktion für Konten, Karten und Geldanlage

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