Depot übertragen: kostenlos, steuerneutral – und mit einer Fallgrube
Ein Depot zu wechseln bedeutet nicht, Wertpapiere zu verkaufen und neu zu kaufen. Die Papiere wandern als Bestand von einer Depotbank zur anderen – ohne Verkauf, ohne Realisierung von Gewinnen und damit ohne Steuer. Vorausgesetzt, ein technisches Detail funktioniert: die Übertragung der Anschaffungsdaten.
Was beim Übertrag technisch passiert
Wertpapiere liegen nicht bei Ihrer Bank, sondern bei einem Zentralverwahrer; Ihre Depotbank führt lediglich das Konto, das Ihre Ansprüche dokumentiert. Ein Übertrag ist deshalb eine Umbuchung zwischen zwei Depotkonten, kein physischer Transport und kein Handelsgeschäft.
Weil kein Verkauf stattfindet, entsteht kein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Ihr Einstandskurs bleibt erhalten, Ihre Haltedauer läuft weiter, und aufgelaufene Gewinne bleiben unrealisiert.
Anders ist es nur bei einem Übertrag mit Gläubigerwechsel – also wenn das Depot auf eine andere Person übergeht. Das ist dann eine Schenkung oder ein Verkauf und wird entsprechend behandelt; die Bank meldet es dem Finanzamt.
Der Ablauf
Der Antrag geht immer an die aufnehmende Bank, nicht an die abgebende:
- 1Neues Depot eröffnen
Inklusive Legitimation. Ohne freigeschaltetes Zieldepot kann kein Übertrag beauftragt werden.
- 2Übertragsauftrag bei der neuen Bank stellen
Meist ein Formular mit Angabe der alten Depotnummer, der abgebenden Bank und der zu übertragenden Positionen. Die neue Bank fordert den Bestand dann an.
- 3Vollständig oder teilweise entscheiden
Ein Teilübertrag ist möglich. Beachten Sie bei mehreren Tranchen desselben Wertpapiers, dass steuerlich das FIFO-Prinzip gilt: Zuerst gekaufte Anteile gelten als zuerst verkauft.
- 4Sparpläne und Daueraufträge neu einrichten
Sie wandern nicht mit. Richten Sie den Sparplan im neuen Depot ein und stellen Sie den alten ein, bevor der Übertrag läuft.
- 5Freistellungsauftrag neu erteilen
Auch er wandert nicht mit. Verteilen Sie den Sparer-Pauschbetrag neu und reduzieren Sie den Auftrag bei der alten Bank entsprechend.
- 6Anschaffungsdaten kontrollieren
Nach Abschluss im neuen Depot prüfen, ob Kaufkurs und Kaufdatum jeder Position korrekt übernommen wurden. Fehler lassen sich in den ersten Wochen deutlich leichter korrigieren als nach einem Verkauf.
Die Fallgrube: fehlende Anschaffungsdaten
Deutsche Depotbanken führen für jede Position die steuerlich relevanten Daten mit: Anschaffungskurs, Anschaffungsdatum, gezahlte Vorabpauschalen und den ausgenutzten Freibetrag. Beim Übertrag zwischen deutschen Banken werden diese Daten mitgeliefert.
Kommt das Depot aus dem Ausland oder von einem Anbieter, der diese Daten nicht liefert, fehlt der Bank die Grundlage. Sie muss dann beim späteren Verkauf die Ersatzbemessungsgrundlage ansetzen: 30 Prozent des Verkaufserlöses gelten pauschal als Gewinn.
Das kann erheblich teurer sein als die tatsächliche Steuer – oder auch günstiger, wenn der reale Gewinn höher lag. In beiden Fällen ist es falsch, und beide Fälle lassen sich über die Steuererklärung korrigieren, wenn die ursprünglichen Kaufabrechnungen vorliegen.
Kosten und Dauer
Der Übertrag selbst ist entgeltfrei. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken für die Übertragung von Wertpapieren kein Entgelt verlangen dürfen, weil sie damit lediglich eine vertragliche Nebenpflicht erfüllen.
| Position | Zulässig? |
|---|---|
| Entgelt der abgebenden Bank für den Übertrag | nein, unwirksam nach BGH-Rechtsprechung |
| Tatsächliche Fremdkosten Dritter, etwa ausländischer Lagerstellen | ja, wenn nachgewiesen |
| Entgelt der aufnehmenden Bank | in der Praxis nicht üblich |
| Entgelt für die Schließung des alten Depots | nein |
| Wechselprämien der neuen Bank | zulässig, aber steuerpflichtig als Kapitalertrag |
Was während des Übertrags nicht geht
Positionen, die sich im Übertrag befinden, sind für einige Tage nicht handelbar. Bei einem Übertrag zwischen deutschen Banken dauert der Vorgang typischerweise ein bis drei Wochen, bei ausländischen Lagerstellen länger.
Planen Sie den Übertrag deshalb nicht in eine Phase, in der Sie handeln wollen. Wer kurzfristig reagieren muss, sollte einen Teilbetrag im alten Depot belassen oder den Übertrag verschieben.
Dividenden und Ausschüttungen, die während des Übertrags anfallen, werden in der Regel noch über die abgebende Bank abgewickelt und an Sie weitergeleitet. Ein Verlust entsteht dabei nicht, die Zuordnung in den Steuerunterlagen kann aber unübersichtlich werden – deshalb beide Jahressteuerbescheinigungen aufbewahren.
Verlusttöpfe: der oft vergessene Punkt
Jede deutsche Depotbank führt für Sie Verrechnungstöpfe: einen für Aktienverluste, einen für sonstige Verluste und einen für anrechenbare Quellensteuer. Diese Töpfe wandern beim Depotübertrag nicht automatisch mit.
Wer im alten Depot nicht genutzte Verluste stehen hat, sollte vor der Schließung eine Verlustbescheinigung beantragen. Die Frist dafür ist der 15. Dezember des jeweiligen Jahres – danach überträgt die Bank den Verlust ins Folgejahr, wo er nur noch bei derselben Bank nutzbar ist.
Mit der Verlustbescheinigung lassen sich die Verluste in der Steuererklärung gegen Gewinne bei anderen Banken verrechnen. Ohne sie bleiben sie im alten Depot gefangen – und wenn dieses geschlossen wird, praktisch verloren.